Attraktive Vorsorge
Das Vorsorgeangebot der Pensionskasse Musik und
Bildung bietet klare Vorteile für Orchestermusikerinnen und –musiker, Musiklehrpersonen oder anderweitig in Teilzeit angestellte Musikerinnen und
Musiker.
Arbeitgeber wie Musikschulen oder andere
Bildungsinstitutionen können mittels eines Vorsorgeplanes BV den BVG-Verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern umfassend, bedarfsgerecht, administrativ einfach
und preisgünstig nachkommen. Viele Musiklehrpersonen erzielen aber neben ihrem Lohn aus fester Anstellung ein massgebliches Erwerbseinkommen aus mehreren kleinen,
unselbständigen Tätigkeiten wie als Orchestermusiker, als Organist, als Chorleiter oder auch aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Massgeschneidertes Angebot für Mehrfach- und
Teilzeitbeschäftigte
Wir versichern alle Einkommen ab dem ersten
Franken. Wir kennen keine Eintrittsschwelle und auch keinen Koordinationsabzug. Mit den Vorsorgeplänen MV (für Mehrfachbeschäftigte) und SE (für
Selbständigerwerbende und Freischaffende) können somit alle Teile des Erwerbseinkommens in die berufliche Vorsorge einbezogen werden und zur
Verbesserung der künftigen Vorsorgeleistungen beitragen. Allerdings ist zu beachten, dass die Arbeitgeber gemäss BVG erst ab einem Einkommen von CHF 21‘150.00
verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmenden obligatorisch zu versichern. Falls diese Einkommensgrenze aber aus zwei oder drei Anstellungen zusammen erreicht wird,
haben sich gemäss Artikel 46 BVG alle Arbeitgeber mit anteilmässigen Beiträgen an der Vorsorge zu beteiligen. Für eine Vorsorgeversicherung im
MV-Plan oder SE-Plan können sich alle Personen einzeln bei der PK Musik und Bildung anmelden.
Pensionskasse Musik und Bildung
Schon vor bald 40 Jahren hat die PK Musik und Bildung
diese spezielle Situation der Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigten und Selbständigerwerbenden erkannt und das Vorsorgeangebot auf diese Personen zugeschnitten und
immer wieder angepasst.
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